Für vorhersehbare Abwesenheit bei wichtigen Terminen, die nicht außerhalb der Schulzeit wahrgenommen werden können, ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für einen einzelnen Schultag, z.B. für einen Arztbesuch oder eine Therapiestunde kann die Klassenleitung die Beurlaubung genehmigen, für alle weitergehenden Beurlaubungen wenden Sie sich bitte über die Verwaltung (verwaltung@gs-karlsfeld.de) an die Schulleitung.
Beurlaubungen unmittelbar vor und nach Ferien dürfen laut ministerieller Verfügung nicht ausgesprochen werden. Reise- oder Urlaubstermine gelten bei Beurlaubungen grundsätzlich nicht als "wichtiger Grund". Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller eingegangen wurden, dürfen bei der Entscheidung der Schule nicht berücksichtigt werden. Bitte richten Sie ihre Ferienplanung nach der Ferienordnung ein.Barbara Sparr
Rektorin