• Für vorhersehbare Abwesenheit bei wichtigen Terminen, die nicht außerhalb der Schulzeit wahrgenommen werden können, ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für einen Schultag kann die Klassenlehrerin die Beurlaubung aussprechen, für alle weitergehenden Beurlaubungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

      Beurlaubungen unmittelbar vor und nach Ferien dürfen laut ministerieller Verfügung nicht ausgesprochen werden. Reise- oder Urlaubstermine gelten bei Beurlaubungen grundsätzlich nicht als "wichtiger Grund". Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller eingegangen wurden, dürfen bei der Entscheidung der Schule nicht berücksichtigt werden. Bitte richten Sie ihre Ferienplanung nach der Ferienordnung ein.

      Barbara Sparr

      Rektorin