• Leistungsermittlung und Leistungsbewertung im Schuljahr 2022/23

          Die gesetzliche Grundlage für Leistungsnachweise im bayerischen Schulsystem wird in Art.52 (Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse) des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorgegeben, ebenso  in der GrSO § 10 ( Leistungsnachweise).

          Leistungsfeststellungen in der Grundschule dienen zum einen dem Nachweis über ein erreichtes Kompetenzniveau der Schüler, sind aber auch Grundlage für die Beratung der Eltern hinsichtlich des individuellen Lernweges des Kindes. Dazu werden in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise erbracht, die sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben. Die Art der Leistung, ihre Anzahl, der Umfang, der Schwierigkeitsgrad sowie die Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe und werden durch die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung gestaltet.

          Schriftliche Leistungsnachweise in der Grundschule werden durch Probearbeiten erbracht. In der Grundschule müssen sie sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben und dürfen nur in der 4. Jahrgangsstufe angekündigt werden. Das Verbot der Ankündigung schließt nicht aus, dass früher erlerntes Grundwissen geprüft werden kann. An einem Tag darf nur eine Probearbeit, in der Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten abgehalten werden. Ein wesentlicher Punkt ist, dass Aufgabenstellung, Zeitdauer, Schwierigkeitsgrad und Umfang von Probearbeiten im pädagogischen Ermessen und der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft stehen.

          Dem Schulleiter obliegt die Verantwortung, dass formale Fehler vermieden werden, und innerhalb der Schule eine weitgehende Gleichartigkeit bei der Leistungsbeurteilung angestrebt wird. Art.57 (2) BayEUG

          Die Anzahl der Probearbeiten, Durchführung und Gewichtung mündlicher, praktischer und schriftlicher Leistungen wurden von der Lehrerkonferenz zu Schuljahresbeginn in pädagogischer Verantwortung festgelegt. Für das Schuljahr 2022/23 gelten folgende Richtlinien für die Leistungsbewertung.

          Grundlagen der Leistungsbeurteilung in der KKG